Studium? Check! Sie haben den dritten Abschnitt geschafft und die Ärztliche Prüfung erfolgreich bestanden. Jetzt können Sie Ihre Approbation beantragen und Schritt für Schritt Ihren Einstieg in den Beruf planen.
An die Arbeit
Lassen Sie mich durch – ich bin Arzt!
1. Die Approbation
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben, beantragen Sie die Approbation, Ihre Erlaubnis zur Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit. Ihre Erteilung richtet sich nach der Bundesärzteordnung. Die zuständige Behörde ist die Landesdirektion Sachsen (LDS). Sie prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ist für das Erlöschen, die Zurücknahme und den Widerruf von Approbationen verantwortlich.
2. Die Mitgliedschaft in der Sächsischen Landesärztekammer
Mit Besitz einer ärztlichen Approbation oder ärztlichen Berufserlaubnis gehören Sie, wenn sie im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder – soweit Sie Ihren Beruf nicht ausüben – Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, als Pflichtmitglied der Sächsischen Landesärztekammer an. Sie sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit oder – soweit Sie Ihren Beruf nicht hier ausüben – der Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Freistaat Sachsen, dort anzumelden. Dafür bekommen Sie einen Meldebogen, den Sie mit der Approbation bzw. Berufserlaubnis – amtlich oder notariell beglaubigt – einreichen oder im Original vorlegen. Weitere Urkunden, beispielsweise über akademische Grade und Titel und sofern ausländische akademische Grade und Titel vorliegen sowie deren deutsche Übersetzung, müssen ebenfalls amtlich oder notariell beglaubigt eingereicht oder im Original vorgelegt werden. Falls danach noch Nachweise fehlen, werden Sie von der Sächsischen Landesärztekammer benachrichtigt.
3. Der Arztausweis
Die Sächsische Landesärztekammer stellt Ihnen auf Antrag auch einen Arztausweis aus. Der Ausweis dient unter anderem gegenüber Apothekern dazu, Sie als Arzt auszuweisen und somit als Berechtigung, ärztliche Verordnungen (Rezepte) auszustellen. So können auch nicht zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassene ÄrztInnen – beispielsweise RenterInnen – gegen Privatbezahlung oder nach Absprache mit der Krankenversicherung für Familienangehörige Rezepte ausstellen. Nutzen Sie das Antragsformular für den Arztausweis und erhalten Sie alle Details zur Gültigkeit und Höhe der Gebühren für Ausstellung und Zusendung durch die Sächsische Landesärztekammer.
4. Arbeitsbereiche für MedizinerInnen
Sachsen verfügt über 77 Krankenhäuser, 75 Reha-Einrichtungen, 621 Gemeinschaftspraxen, 198 medizinische Versorgungszentren und sechs Polikliniken. Diese bieten vielfältige berufliche Perspektiven.
Insgesamt leben in Sachsen aktuell 25 209 ÄrztInnen. Davon wirken 6 896 im ambulanten und 9 759 im stationären Bereich. In Behörden und sonstigen Bereichen arbeiten 1 211 ÄrztInnen. 7 343 in Sachsen lebende ÄrztInnen sind gerade nicht oder nicht mehr berufstätig. Das sächsische Gesundheitswesen wird von 2 787 ausländischen ÄrztInnen aus 96 Staaten unterstützt. Die meisten von ihnen stammen aus der Tschechischen Republik (15 Prozent) und der Slowakei (11 Prozent). Weitere Details finden Sie unter der sächsischen Ärztestatistik.
5. Die dritte Säule des sächsischen Gesundheitswesens
Als Arzt oder Ärztin in Sachsen haben Sie nicht nur die Möglichkeit, in Krankenhäusern, Reha-Kliniken oder in der Praxis zu arbeiten. Neben der stationären und der ambulanten Versorgung bildet der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) die dritte Säule des sächsischen Gesundheitswesens.
Als MedizinerIn im ÖGD leben Sie in ihrer ärztlichen Tätigkeit ein dem Gemeinwesen verpflichtetes Berufsbild. Der ÖGD gilt nicht nur als familienfreundliche Alternative zur ambulanten oder stationären Tätigkeit. Er ist auch geprägt durch die Arbeit in interprofessionellen Teams, PatientInnenkontakte außerhalb von Praxis und Klinik und ein hohes Maß an Gestaltungspotenzial.
Der Freistaat Sachsen finanziert den Kurs „Weiterbildung für das Öffentliche Gesundheitswesen“ am Bildungszentrum Meißen und fördert die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW).
Für weitere Fragen zur Unterstützung in der Weiterbildung und zum Thema ÖGD steht Ihnen der Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung.