Das Medizinstudium soll sich in seinen Strukturen und Ausbildungsinhalten grundlegend verändern. Dies beschloss die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag 2013 und leitete eine Reform ein, die den Masterplan Medizinstudium 2020 – kurz MM2020 auf den Weg bringen sollte. Nun rückt das Jahr 2020 in greifbare Nähe: Was hat sich getan beim MM2020?
Masterplan Medizinstudium 2020
Nach umfassenden und zum Teil schwierigen Diskussionen bei der Konferenz der Bundestagsabgeordneten mit Beteiligung der Gesundheits- und Wissenschaftsministerien der Länder verabschiedete man 2017 den Masterplan Medizinstudium 2020. Dieser enthält insgesamt 37 Maßnahmen zur Reform des Studiums, die aufgrund von Finanzierungsvorbehalten erst von einer Expertenkommission begutachtet werden mussten.
Drei Punkte rücken in den Fokus des MM2020:
- geeignetere Immatrikulationsverfahren zur Studienzulassung
- größerer Praxisbezug zur Verbesserung der Arzt-Patienten-Beziehung
- stärkere Einbeziehung der Allgemeinmedizin
Im Dezember 2018 veröffentlichte die Expertenkommission des Wissenschaftsrates ihr lang ersehntes Gutachten: Die Maßnahmen werden als sinnvoll angesehen, doch ihre Realisierung bedeutet erheblichen finanziellen und kapazitären Aufwand, der sich jährlich im dreistelligen Millionenbereich bewegen könnte. Für die Umsetzung spricht das Gutachten konkrete Empfehlungen zur Finanzierung aus und rät zur Einrichtung eines Beirats Medizinstudium 2020 durch Bund und Länder. Dieser Beirat soll der Politik als Beratungsgremium zur Verfügung stehen und aus maximal zwölf Mitgliedern bestehen.
Die wichtigsten Eckpunkte des MM2020 im Überblick:
Die Abiturnote kam bisher eine zentrale Rolle bei der Zulassung für das Studium der Humanmedizin zu. Künftig sollen neben dem Numerus Clausus und der Wartezeit der StudienbewerberInnen auch die Motivation und die sozial-kommunikativen Fähigkeiten berücksichtigt werden. Dafür werden Eignungstests und Auswahlgespräche empfohlen. Um die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern, wird eine Landarztquote in Erwägung gezogen. BewerberInnen erhalten erleichterte Zugangsbedingungen, wenn sie sich verpflichten, mindestens zehn Jahre im ländlichen Raum als Mediziner zu arbeiten.
Das Einbeziehen praktischer Inhalte in Verknüpfung mit der Allgemeinmedizin soll künftig ein größerer Bestandteil des Medizinstudiums werden. So will man den ersten Patientenkontakt bereits während des Studiums einbinden und das Patientengespräch in den Studieninhalt integrieren. Die stärkere Verbindung von theoretischen und klinischen Kenntnissen entsteht damit von Studienbeginn an.
Auch in den Prüfungen wird die stärkere Praxisanbindung zum Tragen kommen. Vorgeschlagen wird, dass Anamnese und körperliche Untersuchung der/s Patienten/In zur Prüfung im dritten Staatsexamen bewertet werden. Außerdem empfiehlt der MM2020 die Aufnahme der Kommunikation zwischen MedizinerIn und PatientIn als weiteren Prüfungsgegenstand im dritten Staatsexamen. Am Ende des Humanmedizinstudiums soll eine Prüfung der allgemeinmedizinischen Kenntnisse beim Staatsexamen angefügt werden.
Eine weitere strukturelle Änderung wird sich beim Praktischen Jahr anbahnen. Statt der bisherigen Tertiale soll das PJ künftig in Quartale von 12 Wochen unterteilt werden. Dabei werden die Chirurgie und die Innere Medizin weiterhin als Pflichtbereiche beibehalten. Mindestens ein Quartal muss in einer ambulanten Vertragsarztpraxis absolviert werden, beispielsweise bei Haus- oder Kinderarztpraxen. Eine Station kann weiterhin nach Belieben gewählt werden.
Der Masterplan Medizinstudium 2020 – ein langer Weg, ein umfangreiches Konzept. Mit Blick auf die bisherige Timeline der Reform kann man wohl kaum davon ausgehen, im nächsten Jahr ein rundum erneuertes Medizinstudium vorzufinden. Doch der Grundstein ist gelegt und weitere Schritte in Planung. Wir sind gespannt auf die Umsetzung und halten Sie auf dem Laufenden.