Im Zusammenhang mit der COVIOD 19 Pandemie haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Bundesländer wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen eingeleitet, um den Öffentlichen Gesundheitsdient (ÖGD) strukturell zu stärken. Zur Umsetzung schlägt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) nun ein 10 Punkte Programm vor. Darin enthalten ist auch die Forderung nach einer Ermöglichung von Famulaturen und dem Praktischem Jahr im ÖGD.
BVÖGD fordert Famulaturen und Praktisches Jahr im ÖGD
Neben der Schaffung von Lehrstühlen für Öffentliches Gesundheitswesen und einer festen Verankerung bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im Medizinstudium will der BVÖGD durch eine Änderung der Approbationsordnung Famulaturen und das Praktischem Jahr im ÖGD als Teile des Medizinstudiums etablieren.
Zur besseren Verzahnung von Studium und Praxis sollte man die Aufnahme von Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens in die ärztliche Ausbildung einführen, damit auch dort die Durchführung von Famulaturen und Praktischem Jahr ermöglicht wird. Auf diese Weise haben Studierende bereits während ihres Studiums die Möglichkeit sich mit einem möglichen Berufsfeld „ÖGD“ vertraut zu machen.
In Sachsen besteht die Möglichkeit zur Famulatur im ÖGD bereits seit Jahren. Das Sächsische Landesprüfungsamt wertet sie als Praxisfamulatur. Diese können in Poliklinik, Ambulanz, Notaufnahme, Notarztwagen, Tagesklinik, Radiologie und im ÖGD verrichtet werden.