Auch in diesem Jahr fördert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die Facharztweiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und medizinischer Versorgungszentren. Ab 1. Juli 2020 werden die monatlichen Förderbeträge von 4.800 auf 5.000 Euro angehoben.
Förderung der ambulanten Weiterbildung in Sachsen angehoben
Die Anhebung betrifft nicht nur die Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und in ausgewählten fachärztlichen Fachgebieten, sondern auch die Förderung der KV Sachsen für Ärzte in Weiterbildung in anderen Fachgebieten. Der Förderbetrag erhöht sich hier auf 2.500 Euro monatlich je Vollzeitstelle.
Die Erhöhung der Förderbeträge erfolgt nicht nur für Neuanträge, sondern auch für alle laufenden Anträge. Falls der per Bescheid zugebilligte Förderzeitraum der Weiterbildung also über den 1. Juli 2020 hinausgeht und ein Antragsteller auf diese Weise von der Erhöhung der Fördersumme profitiert, wird die KV Sachsen bereits bestehende Förderungen umstellen. Ein gesonderter Antrag des weiterbildenden Arztes ist nicht notwendig.
In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Zuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet liegt (250 Euro).