Die KV Sachsen fördert gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die ambulante fachärztliche Weiterbildung mit 4.800 Euro pro Monat. Aktuell stehen in Sachsen noch 57 Förderstellen zur Verfügung.
Sachsen: Neue Förderstellen für die ambulante fachärztliche Weiterbildung
Die Antragstellung für die Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung ist ab sofort bis 30. November 2020 möglich.
Folgende Fachgebiete (Weiterbildungsziele) sind aktuell förderfähig:
- Augenheilkunde
- Kinder- und Jugendmedizin
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen (Phoniater)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Urologie
Eine Aufteilung der offenen Förderstellen auf die einzelnen Fachgebiete wie in den vergangenen Jahren wird es in diesem Jahr durch die Verdopplung der Förderstellen nicht geben.
Eine Förderung kann erfolgen, wenn der Arzt in der weiterbildungsbefugten Praxis einen mindestens 12 Monate andauernden, zusammenhängenden Weiterbildungsabschnitt absolviert. Bei einer Weiterbildung in Teilzeit wird die Förderung entsprechend anteilig gewährt.
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