Um mehr junge Medizinerinnen und Mediziner mit Begeisterung für den vielseitigen Beruf des Hausarztes in den ländlichen Raum zu locken, plant die Staatsregierung mit dem Sächsischen Landarztgesetz eine Landarztquote für Humanmedizin im Freistaat Sachsen. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August zur Anhörung freigegeben.
Landarztquote in Sachsen: Kabinett legt Entwurf zum Landarztgesetz vor
Mit dieser Quote wird ein Sonderkontingent von jährlich über 30 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt. Die jeweilige Vergabe dieser Studienplätze ist mit der Verpflichtung verknüpft, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung in der Allgemeinmedizin für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein.
Hintergrund:
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für 3 von 48 Planungsbereichen bereits bestehende Unterversorgung und für 31 von 48 Planungsbereichen drohende Unterversorgung bei der hausärztlichen Versorgung festgestellt.
[12. August 2020]