Spuren hinterlässt die Pandemie auch in der neuen Ärztlichen Approbationsordnung, die jetzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Entwurf vorlegte. Digitale Kompetenzen sowie Kenntnisse zum Öffentlichen Gesundheitsdienst sollen ebenso wie die Allgemeinmedizin verstärkt verankert werden.
Medizinstudium: Neue Approbationsordnung 2025
Lange war er erwartet worden, nun liegt er endlich vor: der Referentenentwurf für eine neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO). Das BMG verschickte ihn in der vergangenen Woche – und damit fast vier Jahre nach Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 – an die Verbände und Organisationen. Diese haben nun bis Mitte Januar Gelegenheit, die neue Approbationsordnung, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll, im Detail durchzusehen.
Die erste Resonanz ist positiv: „Wir begrüßen die vorgesehenen Verbesserungen für Lehr- und Strukturbedingungen im Praktischen Jahr (PJ), wie die Zuteilung von eigenen Patientinnen und Patienten sowie eine etwas verbesserte Fehlzeitenregelung“, sagte Sebastian Schramm, Vizepräsident für Externes der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), dem Deutschen Ärzteblatt.
Nichtsdestotrotz befänden sich viele PJ-Studierende leider weiterhin in einer finanziell prekären Lage, weil trotz Vollzeittätigkeit in der Klinik während des PJ keine Aufwandsentschädigung vorgesehen sei, kritisiert die bvmd.
Dem Entwurf zufolge soll allerdings komplett die Struktur des PJ umgebaut werden. So soll es künftig Quartale von je zwölf Wochen statt wie bisher PJ-Tertiale geben. Pflicht sollen weiterhin die Innere Medizin und die Chirurgie sein. Ergänzend sollen zwei Wahlquartale in anderen klinisch-praktischen Fachgebieten von den Studierenden absolviert werden, wobei mindestens eines davon im ambulanten vertragsärztlichen Bereich angesiedelt sein muss. Im abschließenden Staatsexamen soll dann die Allgemeinmedizin obligatorisches Prüfungsfach sein.
Die Bundesregierung greift mit dem Entwurf auch die Lehren der COVID-19-Pandemie auf: Zum festen Bestandteil des Medizinstudiums sollen künftig die Aspekte Patientensicherheit, Öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerungsmedizin werden. Ausdrücklich stellt das Papier klar, dass Famulaturen und auch ein Teil des PJ im Gesundheitsamt abgeleistet werden können.
Zudem setzt der Entwurf eine weitere Forderung der Medizinstudierenden um: Künftig sollen Datennutzung und Digitalisierung zum Ausbildungsinhalt im Medizinstudium gehören. „Es ist gut, dass sich der Referentenentwurf endlich tiefgreifend der Implementierung digitaler Lehrmethodik sowie digitaler Kompetenzen widmet“, kommentiert Schramm. Damit komme die neue Approbationsordnung der Relevanz des Themas für die Zukunft des Gesundheitswesens besser nach.