Die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer haben auf ihrem 30. Sächsischen Ärztetag am 13. Juni 2020 eine neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO), mit nur kleineren Änderungen gegenüber der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, verabschiedet.
Neue ärztliche Weiterbildungsordnung in Sachsen ab 2021
Die neue ärztliche Weiterbildung gliedert sich nunmehr in 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunktkompetenzen sowie insgesamt 57 Zusatz-Weiterbildungen.
2018 wurde die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) von der Bundesärztekammer verabschiedet, die nun in den Ländern umgesetzt wird. Die neue ärztliche Weiterbildungsordnung wird in Sachsen nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Für die bisherige Weiterbildungsordnung gilt dann für Facharztweiterbildungen eine Übergangsfrist von sieben Jahren, für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen von drei Jahren.