Ab heute greifen umfangreiche neue Förderbausteine der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen). Dabei geht es nicht nur um eine zeitgemäße Anhebung der Zuschüsse für die Facharztweiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und medizinischer Versorgungszentren. Auch die Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von niedergelassenen Ärzten wurden vor allem für die ländlichen Regionen Sachsens ausgebaut.
Ab heute: Förderung der ambulanten Weiterbildung und der Niederlassung in Sachsen ausgebaut
Ärzte in Weiterbildung
Erhöht werden die Förderbeträge für die Facharztweiterbildung im ambulanten Bereich zum 1. Juli. Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und in ausgewählten fachärztlichen Fachgebieten erhalten nun statt bisher 4.800 Euro monatlich 5.000 Euro. Der Förderbetrag für Ärzte in Weiterbildung in den anderen Fachgebieten erhöht sich ebenfalls auf 2.500 Euro je Vollzeitstelle.
Fachärzte
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat zum 1. Juli ein neues Fördermaßnahmenpaket zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung umgesetzt. Neben den bisher vorhandenen Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von niedergelassenen Ärzten, wie etwa Investitionskostenzuschüsse bei Praxisgründung bis zu 100.000 Euro, beinhaltet das Paket ganz neue Bausteine zu Unterstützung von Ärzten, die in unterversorgten oder unzureichend versorgten Regionen tätig werden wollen:
- Quereinsteiger Allgemeinmedizin: Gehaltszuschuss für Fachärzte, die sich zum Allgemeinmediziner weiterbilden
- Gehaltszuschuss für "Hausärzte auf Probe", die bisher in einem Krankenhaus als Fachärzte für Innere Medizin tätig waren
- Förderung von neuen Sozialpsychiatriepraxen für eine flächendeckende sozialpsychiatrische Versorgung
(1. Juli 2020)