Angehende Ärztinnen und Ärzte sind im Praktischen Jahr (PJ) ihres Studiums in Vollzeit als de facto-Arbeitskräfte in den Klinik- und Praxisalltag eingebunden, ohne eine sichere finanzielle Rückendeckung zu haben. Seit Jahren weisen die Medizinstudierenden auf diesen Missstand in der Gesetzgebung hin – jetzt muss die Politik endlich handeln.
Medizinstudierende fordern Rechtsanspruch auf Aufwandsentschädigung im PJ
Missstände in der ärztlichen Approbationsordnung beseitigen – Reformentwurf nachbessern
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und der Sprecherrat der Medizinstudierenden im Marburger Bund (MB) fordern das Bundesministerium für Gesundheit nachdrücklich dazu auf, den Reformentwurf zur ärztlichen Approbationsordnung anzupassen und einen Rechtsanspruch auf eine verpflichtende finanzielle Aufwandsentschädigung im PJ zu verankern.
Der Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung wird im bisherigen Entwurf mit der Begründung abgelehnt, dass das PJ lediglich ein Praktikum im Rahmen des Studiums sei. Diese Einstufung als reines Praktikum hält der Realität der Studierenden in keiner Weise Stand. Bvmd und MB fordern daher eine gesetzliche Lösung, die für die Ableistung aller PJ-Abschnitte eine bundesweit einheitliche, existenzsichernde Gewährung von Geldleistungen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes sicherstellt.
Erst durch eine entsprechende Aufwandsentschädigung wird gewährleistet, dass die Studierenden neben der Präsenzausbildung im PJ ausreichend Zeit zur Vor- und Nachbereitung des Gelernten sowie zur Staatexamensvorbereitung haben.
Bvmd und MB weisen außerdem auf Beschlussfassungen des Deutschen Ärztetags hin, der bereits seit Jahren eine bundesweit einheitliche, obligatorische und angemessene PJ-Aufwandsentschädigung fordert. Erst im vergangenen Jahr hatte der 122. Deutsche Ärztetag in Münster diese Position erneut bekräftigt und gleichzeitig eine Abgeltung der Aufwandsentschädigung mit Sachleistungen (wie z. B. kostenloser Verpflegung oder kostenloser Unterkunft) abgelehnt.