Der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich Anfang März auf Eckpunkte einer Tarifeinigung für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in 23 tarifgebundenen Universitätskliniken verständigt.
Tarifeinigung für Ärzte an Universitätskliniken
Neue Höchstgrenzen für Dienste, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitszeiterfassung und 6,5 Prozent mehr Gehalt in drei Stufen
In wesentlichen Punkten gibt es die vom Marburger Bund geforderten Verbesserungen. So haben die Ärzte mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 grundsätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat zu leisten. Zusätzlich darf einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht.
Eine vergleichbare Regelung gilt künftig für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Sie führt dazu, dass gegenüber Ärztinnen und Ärzten nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) angeordnet werden darf. Dienstpläne müssen nunmehr spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt.
Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind vom 1. Juli 2020 an vollständig durch elektronische oder andere ebenso genaue Verfahren zu erfassen. Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten darüber hinaus ein persönliches Einsichtsrecht in die Arbeitszeitdokumentation, um die dokumentierten Anwesenheitszeiten überprüfen zu können.
Die Gehälter der Uniklinik-Ärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent.