Seit dem 19. April gibt es eine Servicestelle für geflüchtete Ärztinnen und Ärzte aus der Ukraine in der Sächsischen Landesärztekammer. Dort haben sich inzwischen mehr als 100 geflüchtete Mediziner gemeldet, darunter 90 allein aus Sachsen. Es geht vor allem um Fragen zu notwendigen Unterlagen und einen ungefähren Ablaufplan für einen möglichen Berufseinstieg.
Servicestelle für geflüchtete Ärzte aus der Ukraine
Fast alle geflüchteten Ärzte und Ärztinnen hatten nie die Absicht ins Ausland zu gehen, daher müssen sie zunächst Deutsch lernen und die Prüfung auf Niveau B2 bestehen, um überhaupt einen Antrag bei der Landesdirektion stellen zu dürfen. Für den Antrag auf Berufserlaubnis und Approbation müssen sie zahlreiche Unterlagen aus der Ukraine beschaffen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen (Kosten 3.000 – 9.000 EUR). Der Berufseinstieg wird deshalb erst in ein paar Jahren gelingen.
Derzeit wird in Sachsen eine „Begrenzte Berufserlaubnis“ mit Deutsch B1 getestet, wo die ukrainischen Ärzte ihre Landsleute behandeln können. Denn nicht jeder will sich nur dem Erlernen der Sprache widmen und von Sozialleistungen leben. Viele Anrufe von Ärztinnen über 60 sehen zudem keinen Sinn darin, Prüfungen abzulegen und ihren Beruf als Arzt anerkennen zu lassen, indem sie schon 30 Jahre gearbeitet haben. Aber sie wollen nicht auf die Medizin verzichten. Viele Ärztinnen möchten während des Deutschlernens und der Prüfungsvorbereitung arbeiten, zumindest als Hilfskraft.
Am 18. Mai fand in der Ärztekammer eine erste Informationsveranstaltung für geflüchtete Ärzte aus der Ukraine statt, an der 50 Gäste teilnahmen. Während der Veranstaltung wurden wichtige Fragen der Anerkennung der medizinischen Ausbildung ukrainischer Ärzte in Sachsen besprochen. Ein weiteres Treffen zum Thema Ablauf, Voraussetzungen und Bewertung der Fachsprachenprüfung war am 28. Juni mit 30 Gästen.
Die Servicestelle konnte auch schon Ärzte und Ärztinnen vermitteln: ein Ehepaar arbeitet in Chemnitz in einer Flüchtlingsaufnahme als Arzthelfer, einige Ärzte konnten in eine Hospitation vermittelt werden, eine Dermatologin hat eine Stelle als MFA in einer Hautpraxis gefunden, eine Studentin, die ihre Ausbildung zur Krankenschwester in der Ukraine nicht abschließen konnte, wird im nächsten Jahr eine Ausbildung als MFA bei der Sächsischen Landesärztekammer beginnen. Ein Arzt wurde in das Projekt „Begrenzte Berufserlaubnis“ vermittelt.