Am 1. April 2022 startet das Bewerbungsverfahren für die Sächsische Landarztquote zum Wintersemester 2022/2023. Erstmalig werden im Freistaat Sachsen rund 40 Studienplätze für Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.
Bewerbungsverfahren für Sächsische Landarztquote zum Wintersemester 2022/2023 beginnt
Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung. Zur Bewerbung für ein Studium in Chemnitz, Dresden und Leipzig tragen sich alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber im Online- Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen ein. Dieses Portal wird im Zeitraum vom 1. April bis 15. April 2022 freigeschaltet.
Alle erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein.
Auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sind ab Ende der 10. Kalenderwoche allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, zum Auswahlverfahren und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verfügung gestellt.
Fragen von interessierten Bewerberinnen und Bewerber zu Anforderungen und Bewerbungsunterlagen bitte an:
- Jakob Hofmann
- laglds.sachsende
- 0351 825 2610
Bewerberinnen und Bewerber werden auf dem Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen in einem ersten Schritt folgende Angaben machen müssen:
- Angaben zur Person sowie zum Studienortwunsch
- das Ergebnis der für das Studium der Medizin erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung
- das Ergebnis des strukturierten fachspezifischen Studierfähigkeits- und Berufseignungstests, das erkennen lässt, wieviel Prozent der Vergleichsgruppe ein geringeres Testergebnis erzielt haben als die Bewerberin oder der Bewerber (Prozentrang)
Falls vorhanden Angaben zu folgenden sonstigen zu berücksichtigen Abschlüssen oder Zeiten:
- einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägiges abgeschlossenes Studium
- einschlägige Berufstätigkeit
- mindestens einjährige und einschlägige Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Zivildienstgesetz
- mindestens zweijährige aktive Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die über die besondere Eignung für den Studiengang Medizin Aufschluss gibt
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zudem bis zum Fristende (15. April 2022) im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren gemäß § 4 Absatz 1 der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung!
Spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist (Ende April/Anfang Mai 2022) wird die Landesdirektion Sachsen von den Bewerberinnen und Bewerbern die Nachweise zu den Abschlüssen und Tätigkeiten anfordern.
Die Auswahlgespräche sollen dieses Jahr im Juni 2022 stattfinden.