Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen nach dem Willen des Bundesrates die Möglichkeit erhalten, selbstständig Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen und betreiben zu können. Die 16 Bundesländer sprachen sich dafür in ihrer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus.
MVZ-Gründungen bald durch Kassenärztliche Vereinigungen möglich?
Laut der Stellungnahme sei die ärztliche Versorgung durch die Vertragsärzte in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Aber vor allem in den strukturschwachen und ländlichen Regionen zeichnen sich deutliche Versorgungsengpässe ab.
Schon jetzt besteht für KVen die Möglichkeit, Eigeneinrichtungen zu gründen. Nun sollen sie zusätzlich die Handlungsoption bekommen, MVZ zu gründen. Die Gründung und der Betrieb der Zentren soll nach dem jetzigen Stand auch aus dem Strukturfonds finanzierbar sein.
Die Ziele sind neben einer allgemeinen positive Wirkung auch die Erhaltung von bestehenden haus- und kinderärztlichen Vertragssitzen in unterversorgten Gebieten bei einer Praxisaufgabe. Nur so stehen diese auch für eine spätere Nachbesetzung offen.
Ob die Bundesregierung den Vorschlag zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten für die Kassenärztliche Vereinigungen aufgreift, bleibt zunächst abzuwarten.