Die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) unterstützt gemeinsam mit den Krankenkassen auch in diesem Jahr ambulante Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Facharztdisziplinen. Analog zur Allgemeinmedizin werden diese mit monatlich 5.000 Euro gefördert.
Förderung der ambulanten Facharztweiterbildung: Neue Förderstellen in Sachsen
In Sachsen stehen für das Kalenderjahr 2022 abzüglich der bereits laufenden Weiterbildungen 31,85 Förderstellen zur Verfügung [Stand 3.1.2021]. Diese können ab sofort beantragt werden.
Folgende Fachgebiete (Weiterbildungsziele) sind davon umfasst:
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Neurologie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärzte für Urologie
Überblick zu den aktuellen Förderbeträgen im Zuständigkeitsbereich der KV Sachsen
- Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin: 5.000 Euro pro Monat
- zusätzliche Förderung: bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat | bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat
- Ärzte in Weiterbildung in fachärztlichen Fachgebieten: 5.000 Euro pro Monat (Kontingent begrenzt)
- Ärzte in Weiterbildung in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten: 2.500 Euro pro Monat
Allgemeine Hinweise
Die Förderung ist von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden.
Bei einer Weiterbildung in Teilzeit wird die Förderung entsprechend anteilig gewährt.
Eine Förderung kann erfolgen, wenn der Weiterbildungabschnitt für das jeweilige Weiterbildungsziel nach Maßgabe der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer benötigt wird und zuvor noch nicht abgeleistet worden ist.