Ab sofort können wieder Förderstellen für die ambulante Weiterbildung gemäß § 75a SGBV des Jahreskontingents 2023 beantragt werden. Eine Antragstellung ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise möglich:
Förderung von Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Weiterbildung
Ausschreibung begrenzter Förderstellen für fachärztliche Fachgebiete
Anzahl Förderstellen des Kontingents für grundversorgende fachärztliche Fachgruppen (Vollzeitäquivalente): 26,57
Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit den Sächsischen Krankenkassen betrifft dies in Sachsen ausgewählte Fachgebiete der allgemeinen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in mindestens einer Region festgestellt hat.
Folgende Fachgebiete (Weiterbildungsziele) sind aktuell in Sachsen gem. § 3 Abs. 8 Bundesvereinbarung i. V. m. § 75a SGB V förderfähig:
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Neurologie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärzte für Urologie
Monatlicher Förderbetrag ab 01.01.2023: 5.400 Euro bei Vollzeittätigkeit, entsprechend reduziert bei Teilzeittätigkeit.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und den Förderdetails: