Die Vor-Ort-Versorgung mit Hausarztpraxen und weiteren Angeboten soll nach Gesetzesplänen des Bundesgesundheitsministeriums stärker abgesichert werden. Konkret sollen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung (Budgets) aufgehoben werden - wie schon für Kinderärzte.
Entwurf: Erleichterungen für Hausärzte geplant
Zudem soll eine jährliche „Versorgungspauschale” für die Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt werden, die ständig Arzneimittel bekommen. Dies soll auch Praxisbesuche zum Abholen von Folgerezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume ermöglichen. Geregelt werden soll laut Entwurf außerdem eine „Vorhaltepauschale”, wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen - beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten.
Psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche
Verbessert werden sollen laut dem Entwurf zudem psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche „eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten” für entsprechende Praxen.
Mehr Medizinstudienplätze
Der Entwurf sieht angesichts von Nachwuchsmangel auch eine Förderung für mehr Medizinstudienplätze vor. Dafür sollen für jeden von einem Land finanzierten Platz zwei weitere Studienplätze finanziert werden. Dazu solle ein Fonds eingerichtet werden. Gespeist werden soll er demnach aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenkassen.
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