Am 2. Januar 2024 startete die Ausschreibung der Förderstellen des Jahreskontingents 2024 in Sachsen. Die förderfähigen Fachgebiete (grundversorgende Fachgebiete) werden von der KV Sachsen aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit den Sächsischen Krankenkassen festgelegt.
Förderung von Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Weiterbildung
Dabei geht es um Fachgebiete der allgemeinen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen (drohende) Unterversorgung oder zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.
Folgende Fachgebiete sind aktuell in Sachsen förderfähig:
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Neurologie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärzte für Urologie
Anzahl Förderstellen des Kontingents für grundversorgende fachärztliche Fachgruppen: 20,51
Monatlicher Förderbetrag: 5.400 Euro bei Vollzeittätigkeit, entsprechend reduziert bei Teilzeittätigkeit.
Anträge auf Förderung können vom 02.01.2024 bis zum 15.01.2024 bei der KV Sachsen eingereicht werden.
Alle Details: https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/praxis-news/foerderung-von-aerzten-in-weiterbildung