Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) informiert, dass aufgrund der hohen Nachfrage und Überhänge aus dem Jahr 2024 für 2025 keine neuen Stellen aus dem regulären Förderkontingent für die grundversorgenden Fachgebiete vergeben werden können. Daher wird im kommenden Jahr ausnahmsweise keine Ausschreibung von neuen Weiterbildungsstellen erfolgen. Alternativ kann weiterhin der Antrag auf Bezug der Weiterbildungsförderung der KV Sachsen mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.900 Euro (je Vollzeitstelle) gestellt werden.
Grundversorgende Fachgebiete: Aktuelle Informationen zur Weiterbildungsförderung
Warteliste und quartalsweise Prüfung
Trotz der aktuellen Einschränkungen bleibt die Antragstellung für die grundversorgenden Fachgebiete möglich. Alle eingehenden Anträge werden in eine Warteliste aufgenommen. Quartalsweise, jeweils bis zum Ende des 3. Quartals 2025, wird geprüft, ob durch Abbrüche oder andere Veränderungen Förderstellen verfügbar werden. Antragsteller auf der Warteliste können dann – entsprechend der Reihenfolge des Antragseingangs – nachrücken. Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Nachrückestellen erfahrungsgemäß sehr begrenzt sind.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten aus dem Strukturfonds
Antragsteller in Planungsbereichen mit besonderem Versorgungsbedarf – wie drohender Unterversorgung, Unterversorgung oder zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf – können außerdem eine Förderung aus dem Strukturfonds beantragen. Hier gilt eine separate Stellenbegrenzung. Die genaue Anzahl der Förderstellen für 2025 wird noch festgelegt.
Ansprechpartner:
- Ressort Vertragsärztliche Versorgung
- Fachbereich Beratung
- 0351 8290-6566
- weiterbildungkvsachsende
Alle Informationen: https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/praxis-news/foerderung-weiterbildung