Das Auswahlverfahren auf die Sächsische Landarztquote für das Wintersemester 2024/25 steht vor der Tür. Alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber können sich in der Zeit vom 15. Januar bis 29. Februar 2024 über das Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen bewerben.
Medizinstudium über die Landarztquote: Bewerbung ab 15. Januar möglich
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind neben dem Ergebnis der für das Studium der Medizin erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (TMS-Test), das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert, wird zu einem strukturierten und standardisierten Auswahlgespräch eingeladen.
Am 29. Januar 2024, 17.00 Uhr, findet eine Online-Informationsveranstaltung zum Programm statt. Die Details zum Programm und der Anmeldung finden Sie hier: Sächsisches Landarztgesetz 2024 - Webbasierte Informationsveranstaltung für Bewerberinnen und Bewerber
Hintergrund
Über die Landarztquote werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Nach Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung im Bereich der Allgemeinmedizin werden die Teilnehmenden mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig sein.