Medizinstudierende können künftig Famulatur und ein Ausbildungsabschnitt des Praktischen Jahr auch in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ableisten.
Famulaturen und PJ-Abschnitte im Gesundheitsamt ab Mai 2022 möglich
Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin gehören zudem künftig zum Ziel der medizinischen Ausbildung und werden in den Prüfungen auch abgefragt. Dies sind wesentliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die das Bundesministerium für Gesundheit in einer Verordnung festgelegt und der Bundesrat jetzt beschlossen hat.
Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), begrüßte die Weichenstellung. „Wer bereits früh die wichtigen und vielfältigen Aufgaben der Gesundheitsämter kennenlernt, entscheidet sich leichter für eine Karriere im ÖGD. Das ist wichtig, denn die Gesundheitsämter in Deutschland benötigen dringend mehr Fachpersonal auf Basis einer leistungsgerechten Bezahlung“, sagte sie.
Das Bundesministerium für Gesundheit setzt mit der Änderung der ÄApprO einen Teil des sogenannten Paktes für den ÖGD um. Bund und Länder haben darin vereinbart, dass Studierende der Medizin bereits im Studium stärker an die Themenfelder der öffentlichen Gesundheit herangeführt werden sollen. Die Änderungen der ÄApprO treten am 1. Oktober 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat dieser Verordnung allerdings mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Einsatz der Studierenden während des PJs in einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens erst ab dem 1. Mai 2022 erfolgt.