Mit dem Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle« stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Mittel für den Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen zur Verfügung. Der Förderbetrag je Maßnahme beträgt bis zu 25.000 Euro.
Förderprogramm für barrierefreie Arztpraxen
Dabei geht es nicht nur um bauliche Hindernisse, auch viele kommunikative Barrieren lassen sich mit geringem Aufwand abbauen.
Beispiele für bauliche Barrierefreiheit
- ebenmäßige, gut beleuchtete und ausgeschilderte Zugangswege ohne Stolperfallen
- praxisnahe (Behinderten-) Parkplätze
- breite und leicht zu öffnende Türen (automatischer Türöffner)
- ausreichend Platz (Anmeldebereich, Patienten-WC)
- farblich kontrastreiche Praxisgestaltung, taktile Leitsysteme
- Handläufe, Stützgriffe, genügend Sitzgelegenheiten
- höhenverstellbare Untersuchungsgeräte
Beispiele für kommunikative Barrierefreiheit
- Schilder in großer, gut lesbarer Schrift
- Zugänge: akustisch und visuell (zum Beispiel Ansagen im Aufzug)
- Hilfs- und Orientierungsmittel, induktive Höranlagen
- Beschriftungen in Braille-Schrift
Was ist zu tun?
Als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis oder Ihrer Kreisfreien Stadt ein.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten für Ihren Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt: