Die Sächsische Staatsregierung bringt das Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen in den Landtag ein. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten Landarztquote. Mit dieser soll künftig im Freistaat Sachsen ein Sonderkontingent von jährlich bis zu 50 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt werden.
Gesetz zur Landarztquote wird in den Landtag eingebracht
Die Vergabe der Plätze ist an die Verpflichtung geknüpft, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein. Auf diesem Weg sollen junge Mediziner mit Begeisterung für den hausärztlichen Beruf und Interesse am Leben auf dem Land dazu beitragen, die ärztliche Versorgung in diesen Gebieten zu stärken und langfristig sicherzustellen.
Die Sächsische Landesärztekammer hatte sich immer gegen eine sogenannte Landarztquote ausgesprochen und stattdessen grundsätzlich mehr Medizinstudienplätze eingefordert. Zudem wirbt sie mit vielen Partnern über das von ihr initiierte Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ seit 2009 sehr erfolgreich um ärztlichen Nachwuchs. Der Anteil der unter 35jährigen Ärzte hat sich seitdem signifikant in Sachsen erhöht und viele Stellen, auch im ländlichen Raum, konnten nachbesetzt werden.
Hintergrund
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für fünf Planungsbereiche bereits bestehende Unterversorgung und für eine Vielzahl von Planungsbereichen drohende Unterversorgung bei der hausärztlichen Versorgung festgestellt. (Stand: 03.05.2021; Quelle: https://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/arbeiten-als-arzt/drohende-unterversorgung-zus-lokaler-versorgungsbedarf/).
Von den rund 2.600 in der hausärztlichen Versorgung tätigen Ärzten sind 11 Prozent älter als 65 Jahre und 28 Prozent sind 60 Jahre und älter. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Ärzte in den nächsten fünf bis sieben Jahren aus der hausärztlichen Versorgung ausscheiden wird.