Der sächsische Landtag hat gestern das »Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen« verabschiedet. Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Landarztquote in Sachsen, die den Bewerberinnen und Bewerbern die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus - Regimes ermöglicht, wenn sie sich dazu verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin für die Dauer von zehn Jahren, in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren.
Landtag verabschiedet Landarztgesetz
Die Einführung der Landarztquote ist Teil der Umsetzung des 20-Punkte-Programms zur medizinischen Versorgung, welches das sächsische Kabinett im Juni 2019 beschlossen hatte. Weitere Maßnahmen des Programms, die bereits jetzt umgesetzt werden, betreffen die Schaffung von mehr Studienplätzen, beispielsweise im ungarischen Pécs oder mit einem Modell-Studiengang in Chemnitz sowie die Weiterführung von Stipendienprogrammen für Studierende.
Außerdem läuft die Förderung von Weiterbildungsverbünden und Ärztenetzwerken, hierzu fand beispielsweise Anfang September die Auftaktveranstaltung des Fortbildungsverbundes der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Auch beim Treffen des Netzwerkes »Ärzte für Sachsen« am 22. September in Gröditz haben sich alle Akteure im Gesundheitswesen über geeignete Strategien zur Nachwuchsgewinnung und –entwicklung ausgetauscht.
Das »20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030« zum Nachlesen: