Mit Jahresbeginn ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.
Neue ärztliche Weiterbildungsordnung in Sachsen in Kraft getreten
Neu im Vergleich zur bisherigen WBO ist, dass nunmehr der nachzuweisende Erwerb von Kompetenzen zugunsten der bislang geforderten stringenten Weiterbildungszeiten im Mittelpunkt steht. Die Dokumentation der erworbenen Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten erfolgt zeitnah in einem elektronischen Logbuch. Damit werden insbesondere die Weiterbildungsbefugten in die Pflicht genommen mit dem Ziel, die Qualität der ärztlichen Weiterbildung insgesamt zu verbessern und transparenter zu gestalten.
Ärzte, die in Sachsen in diesem Jahr eine Weiterbildung beginnen, müssen diese nach den neuen Regularien absolvieren. Bereits vorher begonnene Weiterbildungen können mit einer Übergangsfrist von sieben Jahren für den Erwerb einer Facharztkompetenz und jeweils von drei Jahren für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen nach der bisherigen WBO fortgeführt und abgeschlossen werden.
Die Sächsische Landesärztekammer führte bereits im vergangenen Jahr mehrere Informationsveranstaltungen für Weiterbilder noch vor Inkrafttreten der neuen Ordnung durch. Zudem wird eine seit Jahren kontinuierliche Evaluation der Weiterbildung durch vergleichende Befragungen sowohl der Befugten als auch der Weiterzubildenden fortgeführt.
Die neue WBO in Sachsen weicht nur geringfügig von der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ab.