Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat seine Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung deutlich erweitert. Seit 1. Januar 2021 können Ärzte in zahlreichen sächsischen Regionen von den neuen Förderprogrammen zusätzlich profitieren. Diese richten sich vor allem an Ärzte, die bereits tätig sind.
Zusätzliche Förderprogramme für Ärzte in ländlichen Regionen
Seit dem 1. Januar 2021 stehen folgende finanzielle Unterstützungen in den betroffenen Regionen, für die der Landesausschuss eine Feststellung zu Versorgungsdefiziten getroffen hat, zur Verfügung:
- Förderung von Weiterbildungspraxen: Aufwandspauschalen für weiterbildende Ärzte
- NÄPA-Förderung: Bezuschussung zur Fortbildung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NÄPA)
- Haltepauschale: Förderung der vertragsärztlichen Tätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus
Neben diesen neuen Maßnahmen stehen auch weiterhin die ab 1. Juli 2020 gestarteten Fördermaßnahmen des Landesausschusses zur Verfügung:
- Förderpauschale: Zuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in förderfähigen Regionen
- Mindestumsatz: Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz zur Reduzierung des Unternehmerrisikos im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei Anstellung eines Arztes
- Quereinstieg Allgemeinmedizin: mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden
- Hausarzt auf Probe: Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung
- SPV-Förderung: Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) teilnehmende Ärzte
Details zu den Maßnahmen und Förderbedingungen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:
Hintergrund der Fördermaßnahmen
War es anfänglich das Ziel der Fördermaßnahmen, einzelne Ärzte in einzelne Regionen mit unzureichender Versorgung zu bringen, wird heute in der Fläche gefördert und an verschiedene Generationen gedacht. Es geht nicht mehr nur darum, eine freie Arztstelle zu besetzen, sondern den Blick auf die umliegenden Strukturen zu legen. Weiterbildungsförderung ist grundlegend für die Nachwuchsgewinnung, Der Landesausschuss fördert außerdem das Kennenlernen und den Einstieg in die ambulante Versorgung. Auch die Fortbildung von nichtärztlichem Personal ist ein wichtiger Schritt, Leistungen an qualifizierte Mitarbeiter zu übergeben und motivierte Mitarbeiter zu fördern. Ärzte und Ärztinnen der älteren Generation halten gegenwärtig die Versorgung aufrecht. Mit einem Zuschlag zum Honorar werden diese Mediziner nun besonders gefördert.