Damit Ärzte eine ausschließliche Fernbehandlung zum Beispiel via Internet durchführen können, hat die Sächsische Landesärztekammer bereits 2018 die Berufsordnung entsprechend geändert. Mitte April 2021 startet die KV Sachsen das Projekt „Sächsisches Fernbehandlungsmodell“ in den Pilotregionen Chemnitz, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Wurzen/Grimma. Damit soll ein ergänzendes Versorgungsangebot für Patienten mit unkomplizierten Erkrankungen erprobt werden.
Fernbehandlungsmodell: Sächsische Pilotphase startet
Am Modellprojekt interessierte Ärzte können sich noch bei der KV Sachsen melden
Die telefonische Beratung und Behandlung soll Patienten bei leichten, insbesondere hausärztlichen oder internistischen Erkrankungen ein unmittelbares und niederschwelliges Versorgungsangebot bieten. Sie soll zum Beispiel bei Erkältungen und grippalen Infekten, Fieber, Schnupfen, Hals- oder Ohrenschmerzen, bei Hautausschlag oder bei Magen- und Darmbeschwerden sowie bei stressbedingten Krankheitszeichen wie Schlafstörungen zum Einsatz kommen.
Auch ein erkranktes Kind könnte über die Fernbehandlung kurzfristig ärztlich versorgt werden, z. B. wenn es Husten hat, Läuse oder Würmer sichtbar sind oder wenn es nach einer Impfung Fieber bekommen hat. Ebenso kann bei Problemen wie Übelkeit, Erbrechen oder Fragen zur Arzneimitteleinnahme, auch bei Schwangeren, mit der telefonischen Behandlung geholfen werden.
Sollte ein Rezept erforderlich sein, kann dieses in der Praxis des fernbehandelnden Arztes abgeholt bzw. per Post versendet oder perspektivisch als eRezept auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Ergibt sich während der Fernbehandlung die Notwendigkeit einer persönlichen Vorstellung des Patienten beim Arzt, wird ihm noch am selben Tag in seiner Praxis oder in der eines anderen Arztes in der Nähe ein Termin angeboten. Sofern notwendig, kann auch eine Facharztüberweisung erfolgen.
Die Fernbehandlung wird über die Terminservicestelle der KV Sachsen unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 vermittelt. Das vorgeschaltete standardisierte SmED-Verfahren (Strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren in Deutschland) stellt sicher, dass dem teilnehmenden Arzt ausschließlich Patienten mit geeigneter Indikation vermittelt werden.
Alle für die Fernbehandlung notwendigen Daten werden dem teilnehmenden Arzt auf sicherem elektronischem Weg übermittelt, sodass dieser den Patienten in der Regel innerhalb von 30 Minuten telefonisch kontaktieren kann.
Die Idee: Patienten mit leichteren Erkrankungen müssen nicht in die Praxis kommen. Lange Wartezeiten entfallen, die Ansteckungsgefahr wird verringert. Angestrebt wird die Überführung in die Regelversorgung.
Die Durchführungsvereinbarung wurde zwischen der KV Sachsen, der AOK PLUS, der IKK classic, der DAK-Gesundheit und der KNAPPSCHAFT geschlossen.
Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts bedarf es der Unterstützung durch Vertragsärzte aus den Pilotregionen. Am Modellprojekt interessierte Ärzte können sich noch bei der KV Sachsen unter fernbehandlungkvsachsende melden.
[16.04.2021]