Mit Einstufung Tschechiens als Mutationsgebiet und Polens als Hochinzidenzgebiet sind die Grenzen zwischen Deutschland und Tschechien sowie Polen geschlossen. Ausnahmen zur Grenzüberschreitung gelten unter anderem für Berufstätige im medizinischen Bereich.
Ausnahmeregelungen und Zuschüsse für Grenzpendler im medizinischen Bereich
Die Einreise nach Deutschland ist jetzt nur noch mit einem negativ nachgewiesenen Test zugelassen. Dieser darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein. Für die Einreisenden besteht in diesem Zusammenhang keine Pflicht für eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Es besteht die Möglichkeit der Unterbringungsförderung für Berufspendler, sollten sie sich für den Verbleib in Sachsen entscheiden. Der Zuschuss für die Übernachtung beträgt 40,00 € für die Erwerbstätigen und 20,00 € für Angehörige. Zu diesen werden Kinder sowie Ehepartner, Lebenspartner und Partner gezählt.
Außerdem gewährt der Freistaat Sachsen sächsischen Arbeitgebern eine finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung der Testkosten für Ein-/Auspendler und Ein-/Auspendlerinnen bezogen auf die Tschechische Republik und die Republik Polen.
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