Sie haben sich entschieden, Sachsen zu Ihrer neuen Heimat zu machen und hier Ihrer ärztlichen Tätigkeit nachzugehen? Eine gute Wahl, denn der Freistaat bietet attraktive Berufsperspektiven und vielfältige Fördermaßnahmen. Was für Sie in erster Linie wichtig ist, um als MedizinerInnen in Sachsen Fuß zu fassen, erfahren Sie hier.
Ausländische Ärzte
Ankommen und zu Hause fühlen
Um im sächsischen Gesundheitswesen zu arbeiten, brauchen Sie als Arzt oder Ärztin aus einem EU-Staat, Norwegen, der Schweiz, Island oder Liechtenstein eine Approbation oder Berufserlaubnis. Für die Erteilung wenden Sie sich an die Landesdirektion Sachsen. Ihre Fragen zum Aufenthaltsrecht und zu den notwendigen Dokumenten beantwortet Ihnen der Internationale Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen, erfahren Sie hier. Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Ihre Deutschkenntnisse für eine umfassende medizinische Tätigkeit ausreichend sind. Können Sie keinen Nachweis liefern, ordnet die Approbationsbehörde der Landesdirektion eine Fachsprachenprüfung an, die durch die Sächsische Landesärztekammer durchgeführt wird. Für die Zulassung zur Prüfung brauchen Sie mindestens das Sprachniveau B2.
Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht der EU angehört, brauchen Sie darüber hinaus einen Aufenthaltstitel. Diesen erhalten Sie ebenfalls bei der ZAV. Halten Sie sich derzeit noch im Ausland auf, hilft Ihnen die deutsche Auslandsvertretung weiter. Diese prüft für Sie die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften und holt die Entscheidung über den Arbeitsmarktzugang bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein, sollte das nötig sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben.
Außerdem prüft die Landesdirektion Sachsen die Gleichwertigkeit der Ausbildung bzw. berufliche Erfahrungen und entscheidet, ob für die Erteilung der Approbation eine Kenntnisprüfung notwendig ist.
Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland können ab 2023 digital die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Sachsen über das Portal »Anerkennung in Deutschland« beantragen.
Deutschland braucht Ärzte und Ärztinnen: Der Arztberuf zählt zu den „Mangelberufen“ und fällt damit unter die weicheren Vorgaben des Blaue-Karte-Gesetzes, das Ihnen das Zuwandern und den Erwerb des Aufenthaltstitels erleichtert. Auch der Nachzug von Familienangehörigen erfolgt privilegiert und ohne Wartezeiten.
Sie arbeiten nur vorübergehend bzw. gelegentlich als Arzt oder Ärztin in Deutschland? Dann fallen Sie in die Kategorie EU-Dienstleistungserbringer. Dafür brauchen Sie keine deutsche Approbation, aber Sie müssen sich vor Arbeitsantritt schriftlich bei der zuständigen Landesdirektion melden.
Weiterführende Links
- Digitaler Antrag auf Berufsanerkennung für Ärztinnen und Ärzte
- Checkliste der Landesdirektion beim Antrag auf Approbation
- IQ Netzwerk Sachsen (Erstberatung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen)
- Häufig gestellte Fragen zur Berufserlaubnis, Kenntnisprüfung und Gleichwertigkeitsprüfung zusammengestellt durch den Marburger Bund
Das überprüft – nachdem Sie Ihre Berufserlaubnis bekommen haben – die Sächsische Landesärztekammer. Sie ist für die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Facharztbezeichnung zuständig.
Kontakt: Sächsische Landesärztekammer, Referat Weiterbildung/Prüfungswesen, 0351 8267-313, weiterbildungslaekde
Auf der Suche nach dem richtigen Job nutzen Sie die großen Stellenbörsen für den medizinischen Bereich. Oder Sie schauen direkt auf den Internetseiten der einzelnen Kliniken nach freien Stellen und fragen dort direkt nach.
Mit der Kenntnisprüfung sollen ausländische Ärzte nachweisen, dass Sie über den gleichen Ausbildungsstand verfügen, wie die Absolventen einer medizinischen Hochschule in Deutschland. Es handelt sich um eine 60 bis 90-minütige mündliche und praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie, ergänzt durch Fragen zu: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und ärztliche Rechtsfragen.
Mit der Fachsprachenprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer wird festgestellt, ob ein Arzt über ausreichende Kenntnisse der medizinischen Fachsprache auf Deutsch verfügt. Das bedeutet, er muss sich spontan und weitgehend fließend mit Patienten und Kollegen verständigen, eine umfassende Anamnese erheben sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben sowie Befunde erklären können.