Mit dem Eintritt ins Berufsleben beginnt für Sie als MedizinerIn quasi direkt die Weiterbildung in Ihrer jeweiligen Fachrichtung. Die erste Hürde ist die Wahl Ihres medizinischen Bereichs und Ihre ärztliche Weiterbildung in diesem. Hier erfahren Sie, wie Sie optimal ins Berufsleben starten, sich auf Ihre Fachrichtung spezialisieren und dabei heute schon an später denken.
Berufseinstieg und Weiterbildung
Bis zum Berufseinstieg und noch viel weiter
Die Facharztwahl
Für Ihre erste Weiterbildungsmaßnahme erwerben Sie in Ihrem gewählten Fachgebiet die Qualifikation zum Facharzt. Verantwortlich dafür ist im Freistaat die Sächsische Landesärztekammer. Verschaffen Sie sich den Überblick mit dieser Übersicht zu sämtlichen Facharztweiterbildungen in Sachsen. Die Auswahl ist groß und Sie stehen vor der Qual der Wahl. Darum haben wir Ihnen einige Entscheidungshilfen zusammengestellt.
Punkt 1: Persönliche Interessen
Mit der Approbation in der Tasche kann die Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Wichtig für Ihre Entscheidung sind vor allem Ihre persönlichen Interessen und Vorlieben. Wenn Sie Ihren Job gern machen, wird die Begeisterung anhalten und Sie werden die Herausforderungen Ihres Fachgebiets gut meistern können.
Sie haben während Ihres Studiums – z. B. bei der Famulatur oder im Praktischen Jahr – bereits verschiedene Fachabteilungen kennengelernt. Versetzen Sie sich zurück und überlegen Sie genau, welche Richtung am besten zu Ihnen gepasst hat. Auf dieser Basis treffen sie eine gute Wahl für Ihren ganz persönlichen Berufsweg.
Punkt 2: Austausch mit FreundInnen und KollegInnen
Können Sie sich allein nicht entscheiden, helfen Gespräche mit FreundInnen und KollegInnen weiter. Bei Letzteren können Sie genau nachfragen, warum sie sich für ein bestimmtes Fachgebiet entschieden haben und was dieses aus deren Sicht auszeichnet.
Punkt 3: Berufsverbände und Fachgesellschaften
Hilfe zur Entscheidung bieten ebenfalls die Webseiten der Ärztlichen Berufsverbände und der Medizinischen Fachgesellschaften. Dort finden Sie gute Übersichtsbeschreibungen zu den einzelnen Fachgebieten und viele weitere nützliche Informationen.
Punkt 4: Statistische Daten zur Arztzahlenentwicklung
Auch ein Blick auf die Statistik kann helfen. Sicher wissen Sie bereits, dass sich der ärztliche Stellenmarkt innerhalb der letzten zehn Jahre von einem Angebotsmarkt in rasanter Geschwindigkeit zu einem Nachfragemarkt mit Tausenden offenen Stellen entwickelt hat. Beste Chancen also für Ihren Berufseinstieg.
Einen Vergleich der Nachfragesituation in den verschiedenen Fachgebieten ermöglicht der von Mainmedico jedes Jahr ermittelte Facharztindex. Die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Stellenanzeigen werden dafür ins Verhältnis gesetzt mit der Zahl der insgesamt in Deutschland in diesem Fachgebiet angestellt tätigen Ärztinnen und Ärzte. Je niedriger der Index, desto geringer die Zahl potenzieller MitbewerberInnen auf eine Stellenausschreibung.
Haben Sie Ihre Wahl getroffen und Ihre Facharztprüfung erfolgreich abgelegt, können Sie sich in dem entsprechenden Gebiet auf bestimmte Schwerpunkte spezialisieren oder an Zusatz-Weiterbildungen teilnehmen.
Die Weiterbildung
Für die Planung Ihrer Weiterbildung ist die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer die wichtigste Grundlage. Sie regelt die gesamte ärztliche Weiterbildung in Sachsen, unter anderem die Dauer der Weiterbildung in dem von Ihnen gewählten Fachgebiet und die Inhalte, in Verbindung mit den dazugehörigen Weiterbildungsrichtlinien. Je nach Fachgebiet dauert eine Weiterbildung zum Facharzt in der Regel fünf bis sechs Jahre. Wenn nötig, können Sie Ihre Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
Sie können sich in der Weiterbildungsordnung ebenso darüber informieren, welche Abschnitte Sie im stationären bzw. im ambulanten Bereich absolvieren müssen. Auch mögliche Weiterbildungszeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind dort geregelt. Sie müssen beachten, dass absolvierte Weiterbildungszeiten nur dann anerkannt werden, wenn sie unter der Leitung von der Sächsischen Landesärztekammer zur Weiterbildung befugter Ärzte erfolgt sind. In der verlinkten Übersicht sehen Sie, über welche Weiterbildungsbefugnis ein Arzt oder eine Ärztin für Ihr Fachgebiet verfügt, das heißt, für welche Dauer Sie sich einen Weiterbildungsabschnitt bei ihm bzw. ihr anrechnen lassen können. So vermeiden sie „Leerzeiten“. Eine weitere Entscheidung, die Sie treffen müssen, ist das Wo. Die Wahl können Ihnen vielleicht die vielfältigen Förderangebote während der Weiterbildungszeit erleichtern, die Ihnen sächsische Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Niederlassungen oder der Öffentliche Gesundheitsdienst im Freistaat bieten.
Die Bewerbung
Im Krankenhaus
Das Krankenhausregister Sachsen stellt Ihnen unter anderem eine Krankenhaussuche nach Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. So entgehen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Weiterbildungsplatz auch nicht die interessanten kleineren Einrichtungen in ländlicheren Gebieten. Über die Klinikdirektsuche finden Sie zudem auf Anhieb alle Details zu einem Krankenhaus. In der Datenbank der Landesärztekammer zu den Weiterbildungsbefugten finden Sie auch die im Krankenhaus tätigen ÄrztInnen, die Sie weiterbilden dürfen. Sie sind nach Gebieten, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen und dem Umfang ihrer Weiterbildungsbefugnis gelistet.
In der Niederlassung
Für Fragen zur Weiterbildung bei niedergelassenen FachärztInnen oder HausärztInnen können Sie sich an die Sächsische Landesärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen wenden. Nutzen Sie diese Übersicht, um weiterbildungsbefugten ÄrztInnen im ambulanten Bereich nach Fachgebiet, Ort oder Einrichtung zu finden.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Stellenausschreibungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen finden Sie über den Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Rehablitationseinrichtungen
In der verlinkten Datenbank finden Sie alle sächsischen ÄrztInnen, die zur Weiterbildung befugt sind, mit Angaben zu Fachrichtung, Ort und Umfang der Weiterbildungsbefugnis. Über die Auswahlfunktion „Einrichtung“ können Sie gezielt nach einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung suchen. Informieren Sie sich über das Arbeitsgebiet Rehabilitation in Sachsen und finden Sie die Einrichtung, die zu Ihnen passt.
Weiterbildung im Verbund
Sachsen bietet die Möglichkeit zur Facharztweiterbildung im Verbund. Dabei kommen Sie auf direkte und schnelle Weise zum Ziel Facharzt. Durch eine strukturierte Weiterbildung aus einer Hand und in einer Region wird es ÄrztInnen in Sachsen ermöglicht, ihre Facharztweiterbildung in der Regelzeit zu absolvieren und sich dabei ganz auf das Fachliche zu konzentrieren.
Weitere Informationen zu den Weiterbildungsverbünden in Sachsen finden Sie auf der interaktiven Netzwerkkarte der Geschäftsstelle zur Förderung der Weiterbildungsverbünde bei der Sächsischen Landesärztekammer.
Die Facharztprüfung
Wenn Sie alle von der Weiterbildungsordnung geforderten Zeiten und Inhalte Ihrer Weiterbildung vorweisen können, beantragen Sie damit bei der Sächsischen Landesärztekammer die Zulassung zur Facharztprüfung. Sind Ihre Weiterbildungsnachweise vollständig, werden Sie zur Prüfung zugelassen und eingeladen. Die Facharztprüfung findet vor einer Prüfungskommission der Sächsischen Landesärztekammer statt. Nach bestandener Facharztprüfung erhalten Sie von der Sächsischen Landesärztekammer die Anerkennungsurkunde ausgehändigt. Sie ist die Bestätigung, dass Sie Ihre Weiterbildung zum Facharzt erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Absicherung für Alter, Berufsunfähigkeit und Ihre Familie
Mit dem Erhalt Ihrer Approbation werden Sie Pflichtmitglied in der Sächsischen Landesärztekammer und damit auch bei der Sächsischen Ärzteversorgung (SÄV). Sie ist das Pendant zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) für alle in Sachsen tätigen Ärztinnen und Ärzte. Das heißt, Rentenversicherungsbeiträge, die sonst zur DRV fließen würden, werden in gleicher Höhe an die SÄV gezahlt. Vom Versorgungswerk erhalten Sie dann später auch Ihre Altersrente.
Mitglied werden – Was jetzt zu tun ist.
Schön, dass Sie da sind! Leider geht es auch bei der Sächsischen Ärzteversorgung nicht ohne Anmeldung. Im Downloadbereich unserer Website finden Sie unseren Erhebungsbogen, den Sie uns per Mail oder Post zusenden können.
Da für Sie als Arzt bzw. Ärztin die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend ist, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der DRV befreien zu lassen. Damit die Befreiung ab Beginn der Tätigkeit wirken kann, muss der Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Jobstart gestellt werden. Bei einer Verfristung greift die Befreiung erst ab dem Tag des elektronischen Eingangs bei der SÄV, also nicht rückwirkend zum Tätigkeitsbeginn. In diesem Fall kommt es zu einer doppelten Mitgliedschaft in SÄV und DRV - und in der Folge auch zu einer doppelten Beitragspflicht.
Außerdem wichtig: Bei jedem weiteren Wechsel der Beschäftigung muss die Befreiung erneut beantragt werden. Dies ist seit 2023 nur noch elektronisch möglich. Zum Thema E-Befreiung informieren wir noch einmal ganz ausführlich mit einem FAQ.
Leistungen und Beitragszahlungen – Was stecke ich rein und was kommt raus?
Die Beitragszahlung berechnet sich, wie auch in der DRV anhand von zwei Rechengrößen: dem Beitragssatz und dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen, welches maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig ist. Der Beitragssatz ist der prozentuale Anteil, der (bei Angestellten hälftig von Arbeitgeber und – nehmer) an den Rentenversicherungsträger abgeführt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximal zu verrechnende Eurobetrag des Einkommens für die Rentenversicherung. Das heißt also, multipliziert man Beitragssatz mit Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich die Summe, die maximal ans Versorgungswerk zu entrichten ist – der Höchstbeitrag. Selbstständige Mitglieder zahlen diesen jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag, der sich dann Regelbeitrag nennt. Bei erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit besteht die Möglichkeit der Selbsteinstufung und anschließend einen Ermäßigungsantrag zu stellen. Dem gegenüber steht der halbe Mindestbeitrag, der beispielsweise dann zu entrichten ist, wenn Sie Mitglied sind, aber nicht ärztlich tätig. Wie hoch Ihre ganz individuelle Beitragsfestsetzung ist, darüber informieren wir Sie schriftlich.
Dafür dass über viele Jahr etwas rein geht, soll natürlich später auch etwas rauskommen. Kernleistung der SÄV ist Ihr Altersruhegeld. Jedes Mitglied spart seine eingezahlten Beiträge über die Zeit für sich selbst an. Die Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt sorgt dann im Alter für eine gute Grundversorgung. Außerdem sind Sie bei uns abgesichert für den Fall, dass Sie vollständig berufsunfähig werden – dann kommt es zur Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Sollten Sie eine Reha benötigen, um eine Berufsunfähigkeit abzuwenden, können auch hierfür Zuschüsse beantragt werden. Auch Ihre Lieben sind dank Witwen-/Witwer- und Waisenrenten gut versorgt, sollte Ihnen etwas zustoßen.
Umzug in ein anderes Bundesland? – Kein Problem
In jedem Fall gilt: Ihnen geht bei einem Wechsel nichts verloren. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre bisher eingezahlten Beiträge in Ihr neues Versorgungswerk mitnehmen (=Überleitung) oder bei der Sächsischen Ärzteversorgung belassen und später anteilig aus zwei (oder ggf. mehreren) Versorgungswerken Ihre Leistungen beziehen. Eine Überleitung ist möglich, wenn Sie jünger als 50 Jahre alt sind und maximal acht Jahre bei der SÄV eingezahlt haben. Auch Ihre Überleitung muss beantragt werden. Ob beim alten oder neuen Versorgungswerk ist dabei egal. Die Frist dafür beträgt 6 Monate ab Beginn Ihrer Mitgliedschaft im neuen Versorgungswerk.
Sächsische Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Weiterbildung
Egal, ob Informationsveranstaltungen, finanzielle Förderungen in Praxis oder Klinik, familienfreundliche Angebote sächsischer Kliniken oder die Unterstützung durch Berufsverbände – die Partner im Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Facharzt und halten die wichtigen Details für Sie bereit.
Alle Förderungen in der Weiterbildung
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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Finanzielle Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
- Förderung ambulante Abschnitte der Weiterbildung mit 5.400 Euro monatlich
- in Gebieten mit drohender Unterversorgung zusätzlich 250 Euro monatlich
- in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung zusätzlich 500 Euro monatlich
Förderkategorien: WeiterbildungZielgruppen: Ärzte in Weiterbildung -
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Finanzielle Förderung der Weiterbildung in grundversorgenden Fachgebieten
- monatliche Förderung von 5.400 Euro monatlich (Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO, Neurologie, Urologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, FÄ für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen)
Förderkategorien: WeiterbildungZielgruppen: Ärzte in Weiterbildung -
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung in anderen Fachgebieten
- Förderung von 2.700 Euro monatlich durch Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Förderkategorien: WeiterbildungZielgruppen: Ärzte in Weiterbildung -
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Startkapital Weiterbildungspraxen
- Einmalige Förderung in Höhe von 10.000 €
- Für die betreffende Arztgruppe muss (drohende) Unterversorgung / zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf für die Region vorliegen
- Voraussetzung: gültige Weiterbildungsbefugnis und Genehmigung zur Anstellung eines Arztes in Weiterbildung
Förderkategorien: In der Praxis, WeiterbildungZielgruppen: Fachärzte -
ASKLEPIOS Orthopädische Klinik Hohwald
Finanzielle und sonstige Förderung der Weiterbildung in anderen Fachgebieten:
- Unterkunft
- Garantie auf einen Kita-Platz
- Übernahme der Kinderbetreuungskosten
- Vergütungssystem nach Tarifvertrag Asklepios-Marburger-Bund
- zusätzlich bezahlte Fortbildungstage
- keine Bereitschaftsdienste
- Arbeit im Schichtsystem - nie über die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit hinaus
Förderkategorien: Familie, WeiterbildungZielgruppen: Ärzte in Weiterbildung, Fachärzte
Weiterführende Links
- Zur Weiterbildung befugte Ärzte
- Stellenbörse für Abschnitte der Weiterbildung in Vertragsarztpraxen
- Stellenbörsen
- Sächsische Landesärztekammer - Referat Weiterbildung/Prüfungswesen
- Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen
- Weiterbildungsverbünde in Sachsen
- Marburger Bund Sachsen
- Broschüre: Mein Weg zum Facharzt
- Sächsische Ärzteversorgung - Ihr berufsständisches Versorgungswerk
Mittlerweile zwölf Verbünde bieten in Sachsen eine strukturierte Facharztweiterbildung aus einer Hand und in einer Region. Eine Karten der Weiterbildungsverbünde mit Kurzcharakteristik und Ansprechpartnern finden Sie unter den Weiterbildungsverbünden Sachsen.
Ja, das Einkommen von ÄrztInnen in Weiterbildung lässt sich in den ambulanten Abschnitten der Weiterbildung durchaus mit dem der KollegInnen an den Kliniken vergleichen. Der Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Monat steht dabei nicht mehr nur für die Allgemeinmedizin, sondern auch für die Fachrichtungen Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, HNO, Urologie sowie (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie und Psychotherapie zur Verfügung. Hier können Sie sich zu den Details informieren.
Klar, ein gutes Gehalt und fachliche Herausforderungen sind die Hauptargumente bei der Entscheidung junger ÄrztInnen für eine Klinik. Die sächsischen Krankenhäuser und Reha-Kliniken machen ihren ÄrztInnen in Weiterbildung (ÄiW) aber noch zusätzliche Angebote. So werden teilweise alle Kurskosten, die während der Weiterbildung entstehen, übernommen. Umzugskosten werden gezahlt und ÄiW werden für ihre Weiterbildungstage nach Tarif freigestellt.
Auch die Weiterbildung im ÖGD wird in Sachsen gefördert. So finanziert der Freistaat den Kurs „Weiterbildung für das Öffentliche Gesundheitswesen“ am Bildungszentrum Meißen.
Und für bestimmte Fachgebiete lohnt auch der Kontakt zum jeweiligen Berufsverband. In Sachsen unterstützt z.B. der Landesverband der HNO Ärzte und der der Anästhesisten in allen Fragen der Facharztweiterbildung und vermittelt sogar Weiterbildungsstellen.
Familienfreundliche Angebote für ÄrztInnen nicht nur in Weiterbildung gelten in Sachsen längst als Standortfaktor. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten an sächsischen Kliniken – von der Kinderbetreuung in der eigenen KITA bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen – erhalten Sie hier.
Alles Wissenswerte über die Tariflandschaft der sächsischen Krankenhäuser, über Fallstricke des ersten Arbeitsvertrags und über die Regelungen zu Arbeitszeit sowie Bereitschaftsdienst hat für Sie der Landesverband Sachsen des Marburger Bundes.
Weiterbildung meint im ärztlichen Bereich immer Facharztweiterbildung, also die Phase nach dem Studium, in der man die besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erlernt, die es für ein spezielles Fachgebiet braucht. Die Weiterbildung schließt mit der Facharztprüfung ab. Natürlich steht es jedem Arzt frei, weitere Facharztkompetenzen und Zusatzbezeichnungen zu erwerben. Fortbildung bezeichnet dagegen eine ganz besondere „Pflicht“ der Mediziner. Nämlich die (berufs-)lebenslange Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse sowie die Festigung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen als selbstverständliche Berufspflicht. Alle durch die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) geprüften Fort- und Weiterbildungsangebote für ÄrztInnen finden Sie im Online-Fortbildungskalender der SLÄK.